Mit Augenmass

Eine Haltung · Entwurf

Mit Augenmass

Eine Haltung zu Apps, Webseiten, Filmen und Material, die mit KI entstehen

Entwurf, Stand 2. November 2026 · mit Hilfe von Claude geschrieben, Quellen am 2.11.2026 geprüft · Offenlegung: Unser Team betreibt die Lernplattform LearningView.

Mit Claude, Codex und ähnlichen Werkzeugen können heute auch Lehrpersonen ohne Programmierkenntnisse Apps, Webseiten, Lernvideos und Material herstellen. Das ist wie ein geschenkter digitaler Pinsel. Dieses Papier beschreibt, wie wir ihn benutzen wollen, unabhängig davon, was damit entsteht.

Die Haltung in sechs Sätzen

  1. Nicht alles neu machen, nur weil es jetzt geht. Vieles gibt es schon, oft vielfach und gepflegt. Mehr Lernvideos, Apps und Arbeitsblätter machen Unterricht und Lernen nicht besser.
  2. Herstellen kann trotzdem richtig sein: wo etwas fehlt, wo ein bestimmter Zweck ein Einzelstück verlangt, für die eigene Klasse und zum Ausprobieren.
  3. Wer etwas anderen anbietet, betreibt es auch. Hosting, Serverstandort, Datenschutz, Kosten und Pflege muss jemand klären. Die KI nimmt einem das nicht ab, eine Plattform nur einen Teil der Technik.
  4. Erfahrung macht Lösungen klein. Wer weiss, was ein Server, eine Datenbank oder ein Login nach sich zieht, kommt oft mit wenigen Dateien aus. Wer es nicht weiss, lässt sich leicht einen Stapel Technik bauen, den er danach betreiben muss, ohne ihn beurteilen zu können.
  5. Was man vom Chatbot kennt, bekommt man in der eigenen App nicht umsonst. KI im Betrieb braucht ein Abo, eine bezahlte Schnittstelle oder einen Vertrag. Oft lässt sich die Aufgabe so anlegen, dass die KI beim Herstellen arbeitet und das Ergebnis ohne KI läuft.
  6. Was KI herstellt, prüfen Menschen. Jemand hört den Film an, testet die App mit echten Fällen und klärt die Rechte an Bildern, Stimmen und Texten. Das gilt für die eigenen Sachen genauso.

Was wir damit nicht meinen

Wir sind nicht gegen das Herstellen und wollen keine Türsteher. Wer selbst baut, versteht besser, was die Werkzeuge können und wo sie versagen. Andrej Karpathy, der den Begriff Vibe-Coding prägte, hielt es für «not too bad for throwaway weekend projects». Robin Sloan beschreibt eine App für die eigene Familie als selbstgekochte Mahlzeit. Simon Willison sieht im Vibe-Coding einen guten Einstieg und rät, vor dem Weitergeben jemanden mit Erfahrung draufschauen zu lassen. Dass kleine, sichere Lösungen Erfahrung brauchen, spricht für Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Fachleuten und Schule.

Chancen

Risiken

KI im Betrieb oder beim Herstellen

Wer an «eine App mit KI» denkt, denkt meist an einen Chatbot: Man schreibt, und die App antwortet. Für KI im Betrieb gibt es vier Wege, und jeder hat seinen Preis:

  1. Die Schule oder Lehrperson zahlt eine Schnittstelle. Es braucht einen eigenen Server, und die Eingaben der Schüler:innen gehen an den Anbieter.
  2. Alle Nutzenden haben ein eigenes Konto. Claude setzt 18 Jahre voraus, und private Konten sind laut Karin Winkel (PHBern) «aus Gründen der Chancengerechtigkeit im Unterricht problematisch».
  3. Die Schule nutzt einen geprüften Rahmen mit Vertrag, etwa Lumo oder Schulwrapper wie Schabi, Fobizz oder Schul-KI.
  4. Ein kleines offenes Modell läuft im Browser, ohne Konto und ohne Datenabfluss, mit Abstrichen bei Qualität und Geräten.

Oft gibt es einen fünften Weg: die Aufgabe so anlegen, dass die KI beim Herstellen arbeitet.

KI im Betrieb KI beim Herstellen
Wann rechnet die KI? bei jeder Nutzung einmal, vor der Veröffentlichung
Kosten pro Anfrage oder pro Konto Abo oder Rechenzeit der herstellenden Person
Daten der Nutzenden gehen an den Anbieter bleiben bei ihnen
Konten meist nötig keine
Prüfung jede Antwort entsteht neu das Ergebnis lässt sich vorher prüfen

Im Unterricht heisst das zum Beispiel:

Wo KI im Betrieb wirklich nötig ist, etwa für Rückmeldungen auf einzelne Texte, gehört sie in einen Rahmen, den die Schule mit Vertrag und Datenschutz geklärt hat.

Für wen: drei Stufen

Stufe Was meist reicht Wann mehr nötig ist
Für mich ausprobieren, wegwerfen, weiterbauen sobald Daten anderer Personen hineinkommen
Für meine Klasse eine Seite, ein Film oder ein PDF ohne Konten, ohne gespeicherte Eingaben und ohne nachgeladene Inhalte Dritter, mit Wissen der Schulleitung sobald Schüler:innen etwas eintippen, das gespeichert oder verschickt wird: Rechtsgrundlage, Vertrag, Datenschutzstelle
Für andere Datenschutzhinweis, Kontakt, eine Person, die es pflegt bei Konten, Personendaten oder KI im Betrieb: dieselben Klärungen, dazu ein Plan für Pflege und Ende

Die mittlere Stufe sollte jede Schule mit ihrer Datenschutzstelle abgleichen, denn die Kantone regeln das unterschiedlich. Ein selbst hergestelltes, statisches Angebot kann datensparsamer sein als ein Gratiswerkzeug mit Werbung, Tracking und Konten.

Prüffragen, bevor man herstellt

Versuche: möglich, aber im Moment braucht es noch …

Unsere eigenen Versuche zeigen beides: was heute geht und was es dafür noch braucht. Die Liste wächst mit weiteren Versuchen.

Filme aus Code. Erklär- und Kurzfilme, deren Bild Programmcode erzeugt und deren Stimmen von ElevenLabs stammen; die Werkschau zeigt 95 Filme als Machweisen (destrudo.de/phsz/videobeispiele).

Möglich: Drehbuch, Bild, Schnitt und Stimme in kurzer Zeit und in sehr verschiedenen Machweisen; ansehen braucht weder Konto noch KI.

Im Moment braucht es noch: einen Menschen, der jeden Film anhört, denn die KI hört nichts; eine Gestaltung, die aus dem Thema kommt; geklärte Rechte an Archivbildern; ein Kontingent für die Stimmen, das zweimal aufgebraucht war. Die Texte gingen beim Herstellen an ElevenLabs.

Sichten aufs Netz. MI-Tube zeigt, welche Videos Hochschulen, Fachstellen und Lehrpersonen für Medien und Informatik verlinken, und every-TUBE beschreibt das Vorgehen (destrudo.de/phsz/every-tube).

Möglich: rund 7'600 verlinkte Videos sortieren, 2'320 nach Lehrplan einordnen und Lücken zeigen, etwa 12 verlinkte Klassenvideos für Zyklus 1 gegenüber 706 für Zyklus 3; eine Themensuche, die ein offenes Modell auf einem Laptop vorberechnet hat; alles als wenige statische Dateien ohne Datenbank, Konten und KI im Betrieb.

Im Moment braucht es noch: eine Prüfung, die Lücken findet, die wir selbst übersehen hatten (Vorschaubilder und Schrift von fremden Servern, Namen und Profilbilder aus sozialen Medien; inzwischen behoben); einen Betreiber mit Kontakt; ein Urteil von Lehrpersonen über die Suche, die bisher nur ein zweites KI-Modell beurteilt hat; jemanden, der den eigenen Server wartet.

Rechtlicher Rahmen, kurz

Öffentliche Schulen unterstehen dem kantonalen Datenschutzrecht; Auskunft gibt die kantonale Datenschutzstelle. Verantwortlich ist, wer ein Angebot betreibt, an der öffentlichen Schule also die Schule. Lässt sie Personendaten durch einen KI-Anbieter bearbeiten, muss sie ihn vertraglich binden; ein privates Konto einer Lehrperson ist kein solcher Vertrag. Für den Kanton Zürich nennt der Leitfaden der Innovation-Sandbox für KI eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Vorabkontrolle bei KI-Projekten. Karin Winkel rät zu Diensten aus der Schweiz oder der EU, die Daten nicht weitergeben und nicht zum Training nutzen.

Quellen